Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Immobilienbesitz in Spanien
Was ist eine NIE-Nummer und warum benötige ich eine?
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist Ihre spanische Steueridentifikationsnummer. Sie ist obligatorisch für jeden Immobilienkauf, die Eröffnung eines spanischen Bankkontos und die Zahlung spanischer Steuern. Sie können sie bei einem spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder direkt bei einer Polizeistation in Spanien beantragen. Das dauert in der Regel 2-8 Wochen.
Was ist die IBI?
Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die spanische Grundsteuer, die jährlich an die Gemeinde gezahlt wird. Sie wird anhand des Katasterwerts der Immobilie berechnet. Für eine typische Wohnung beträgt die IBI 300-800 EUR/Jahr, für eine Villa 500-3.000 EUR/Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen Costa del Sol und Costa Blanca?
Die Costa del Sol ist Andalusiens Sonnenküste nahe Málaga mit höheren Preisen und einem glamourösen Image (Marbella, Puerto Banús). Die Costa Blanca ist die Küste der Region Valencia nahe Alicante mit niedrigeren Preisen und der größten nordeuropäischen Expat-Gemeinschaft Spaniens (besonders Torrevieja und Orihuela Costa).
Was ist die Plusvalía?
Die Plusvalía municipal ist eine kommunale Steuer beim Verkauf einer Immobilie, basierend auf dem Anstieg des Katasterwerts des Grundstücks seit dem letzten Verkauf. Sie wird vom Verkäufer gezahlt. Sie kann unter bestimmten Umständen vermieden werden, wenn mit Verlust verkauft wird (muss aber nachgewiesen werden). Der Betrag variiert je nach Gemeinde.
Kann ich den Kauf mit einer spanischen Hypothek finanzieren?
Ja. Spanische Banken vergeben Kredite an EU-Bürger, die nicht steuerlich in Spanien ansässig sind (Nicht-Residenten). Sie können in der Regel 60-70 % des Schätzwerts der Immobilie finanzieren. Der Zinssatz basiert auf dem Euribor. Alternativ können Sie Eigenkapital aus Ihrer Heimatimmobilie freisetzen, was oft günstiger ist.
Was ist der Arras-Vertrag?
Der Arras-Vertrag ist die private Reservierungsvereinbarung, die vor der notariellen Beurkundung abgeschlossen wird. Der Käufer zahlt in der Regel 10 % des Kaufpreises als Anzahlung. Tritt der Verkäufer zurück, muss er den doppelten Betrag zurückzahlen. Tritt der Käufer zurück, verliert er die Anzahlung.
Benötige ich einen Anwalt in Spanien?
Das wird dringend empfohlen. Ein unabhängiger spanischer Anwalt (abogado), der Ihre Interessen vertritt, prüft die Nota simple, den Bebauungsstatus, etwaige Belastungen und Darlehen auf der Immobilie. Das kostet in der Regel 1-1,5 % des Kaufpreises, kann Sie aber vor weit größeren Problemen bewahren.
Was kostet der Kauf einer Immobilie in Spanien insgesamt?
Zusätzlich zum Kaufpreis sollten Sie etwa 10-13 % extra einplanen für: Grunderwerbsteuer ITP (6-10 % je nach Region), Notargebühren (0,5-1 %), Grundbucheintragung (0,5-1 %) und Anwaltshonorar (1-1,5 %). Bei Neubauten wird statt der ITP eine Mehrwertsteuer (IVA) von 10 % gezahlt.
Muss ich in meiner Heimat Steuern auf meine spanische Immobilie zahlen?
In der Regel bleiben Sie in Ihrer Heimat steuerpflichtig für etwaige Mieteinnahmen und Kapitalgewinne aus Ihrer spanischen Immobilie. Spanien hat mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, sodass Sie in der Praxis nur einmal Steuern zahlen. Konsultieren Sie einen Steuerberater mit internationaler Erfahrung.
Was ist eine Touristenlizenz?
Eine Touristenlizenz (licencia turística) ist eine Genehmigung, die für die Kurzzeitvermietung Ihrer Immobilie an Touristen erforderlich ist. In Andalusien registrieren Sie sich bei der Junta de Andalucía. In der Region Valencia bei der Generalitat Valenciana. Illegale Vermietung kann mit Bußgeldern von bis zu 150.000 EUR geahndet werden.
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